Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag
Die Abgeordnetenkammer der Tschechischen Republik verabschiedete am 31. Oktober 2018 einen Entwurf der Novelle des Arbeitsgesetzbuchs, mit dem die sog. Karenzfrist aufgehoben werden soll. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von 60 % des Durchschnittsverdienstes wäre demnach bereits ab dem ersten Tag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zu leisten. Als Ausgleich für die Erhöhung der Arbeitgeberkosten wird gleichzeitig eine Reduzierung der vom Arbeitgeber zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge von den jetzigen 25 % auf 24,8 % der Bemessungsgrundlage vorgeschlagen. Der Entwurf wird demnächst im Senat behandelt.