Grundsatz „pacta sunt servanda“ und verfassungskonforme Auslegung der Konkurrenzklausel
Das Verfassungsgericht hat im Mai d.J. einen Befund erlassen, in dem er sich mit dem Charakter einer Konkurrenzklausel in Verbindung mit dem Grundsatz pacta sunt servanda befasst.
Im vorliegenden Streit verletzte die Arbeitnehmerin die für ein Jahr nach Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbarte Konkurrenzklausel, indem sie sich für vier Wochen in einem Konkurrenzunternehmen anstellen ließ. Das erstinstanzliche Gericht berücksichtigte in seinem Urteil die kurze Anstellungszeit sowie den Umstand, dass es innerhalb einer so kurzen Zeit unmöglich sei, der Konkurrenz alle relevanten Informationen und Kenntnisse zu übergeben, und verurteilte die Arbeitnehmerin zur Zahlung einer deutlich niedrigeren Vertragsstrafe als ursprünglich im Arbeitsvertrag vereinbart.
Die anschließenden mehrinstanzlichen Verfahren führten letztlich zu dem Spruch des Verfassungsgerichts, nach dem u.a. der Vertragscharakter einer Konkurrenzklausel auch nach dem Verfassungsgrundsatz „pacta sunt servanda“, auszulegen ist, nämlich dass ein Vertrag verbindlich ist und als solcher von allen Parteien einzuhalten ist. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel hier (nur auf Tschechisch verfügbar).