Die Novelle des Gesetzes Nr. 256/2004 Sb., über die Unternehmen am Kapitalmarkt
Die Novelle des Gesetzes Nr. 256/2004 Sb., über die Unternehmen am Kapitalmarkt, i.d.g.F., und weiterer zusammenhängender Gesetze, die auf die Verabschiedung von neuen gemeinsamen EU-Regeln für den Wertpapierprospekt reagiert („Prospektnovelle“), wurde von der Regierung der Tschechischen Republik behandelt.
Zum 21. Juli 2019 wird die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt wirksam, die die Bedingungen für die Erstellung, Veröffentlichung und Zulassung des Prospekts bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren betrifft („Prospektverordnung“), und dadurch kommt es zu den damit verbundenen Änderungen der tschechischen Rechtsordnung.
Die Prospektverordnung greift gemeinsam mit der Prospektnovelle erheblich in den Bereich der öffentlichen Angebote von Investmentwertpapieren ein, vereinfacht den Zugang der Emittenten zum Kapitalmarkt, und zwar insbesondere für Klein- und Mittelunternehmen, und macht die Regelung der Emission von Anleihen übersichtlicher.
Die Prospektnovelle wurde nun von der Regierung der Tschechischen Republik behandelt und wird dem Vorsitzenden der Abgeordnetenkammer zur Behandlung vorgelegt.
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