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Artikel drei der Miniserie über die Verordnung über digitale Dienste: Wer muss der DSA Aufmerksamkeit widmen?

In früheren Beiträgen haben wir bereits erläutert, was die Verordnung über digitale Dienste (DSA)[1] ist und welchen Zweck diese neue und bahnbrechende europäische Rechtsvorschrift hat.

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wer von der DSA betroffen ist und wem sie Verpflichtungen auferlegt.

Für wen gilt die DSA?

Die Verordnung betrifft uns alle, denn die Nutzung von Internet-Suchmaschinen, Online-Marktplätzen, sozialen Netzwerken oder anderen Online-Plattformen, die inzwischen global sind, lässt sich kaum noch vermeiden. Für den normalen Nutzer bringt die DSA jedoch eher Rechte als Pflichten mit sich.

Die Verpflichtungen aus der DSA gelten für die meisten Anbieter von Diensten der Informationsgesellschaft, d. h. für Personen, die ihre Dienste (i) in der Regel gegen Entgelt, (ii) aus der Ferne, (iii) elektronisch und (iv) auf individuellen Wunsch des Empfängers der Dienste anbieten.[2]

Vereinfacht ausgedrückt, erlegt die DSA fast allen Anbietern von Online-Diensten, von sozialen Netzwerken, Content-Streaming-Plattformen und Online-Marktplätzen bis hin zu Suchmaschinen, Unterkunftsportalen und Cloud-Speichern, Verpflichtungen auf.

Wer unterliegt den Verpflichtungen aus der DSA?

Wie wir bereits in früheren Beiträgen erwähnt haben, unterscheidet die DSA vier Kategorien von Online-Dienstleistern nach dem Grad ihres Einflusses auf das Online-Ökosystem, d. h. insbesondere auf seine Nutzer.

Diese Kategorien sind:

  1. Maklerdienste
  2. Hosting-Dienste
  3. Online-Plattformen
  4. sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen

Vermittlerdienste

Vermittlungsdienste sind Dienste der Informationsgesellschaft wie (i) die einfache Übermittlung, (ii) die Zwischenspeicherung und (iii) das Hosting.[3] Im Allgemeinen handelt es sich also um Dienste, bei denen Informationen auf Anfrage des Nutzers gespeichert werden.

Vermittlungsdienste können daher als Dienste verstanden werden, die Netzinfrastrukturen anbieten, d. h. Internet-Zugangsanbieter oder Domain-Registratoren (einschließlich Hosting-Dienste).[4]

Hosting-Dienste

Hosting-Dienste sind Dienste, die in der Speicherung von Informationen bestehen, die vom Empfänger des Dienstes auf dessen Wunsch bereitgestellt werden.[5] In der Regel handelt es sich dabei um Cloud- oder Webhosting-Dienste, einschließlich Online-Plattformen, die eine Untergruppe der Hosting-Dienste sind.[6]

Online-Plattformen

Eine Online-Plattform ist ein Dienst, der Informationen speichert und auf Wunsch des Empfängers des Dienstes öffentlich verbreitet. Lässt man andere definitorische Besonderheiten[7] einer Online-Plattform beiseite, so kann man im Allgemeinen von soziale Netzwerke, Online-Shops, Sharing-Plattformen usw. sprechen.

Sehr große Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen

Die letzte und am strengsten regulierte Kategorie sind die sehr großen Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen, abgekürzt VLOP und VLOSE (Very Large Online Platforms, Very Large Online Sarch Engines). Dabei handelt es sich um eine besondere Art von Online-Plattformen, die bestimmte Kriterien in Bezug auf die Anzahl der monatlichen Nutzer erfüllen. Ein VLOP oder VLOSE ist ein Dienst, der von mindestens 10 % der Verbraucher in der EU, d. h. von mehr als 45 Millionen Menschen, monatlich genutzt wird.

Unterliegen Sie daher den Verpflichtungen der DSA?

Wenn Sie z. B. eine Internetanwendung, eine Online-Plattform, einen Dateispeicher- oder einen Dateifreigabedienst betreiben und diese Dienste in der Regel gegen Entgelt, aus der Ferne, elektronisch und auf individuellen Abruf des Empfängers erbringen und der von Ihnen erbrachte Dienst in der einfachen Übertragung von Informationen, im Zwischenspeichern oder im Hosting besteht, dann werden Sie wahrscheinlich von der DSA erfasst. Wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt, ist ein entscheidender Aspekt für die Beurteilung, ob Sie unter die DSGVO fallen, auch, ob der Nutzer Ihres Dienstes die Möglichkeit hat, eigene Inhalte hochzuladen, z. B. in Form von Kommentaren, Werbung usw.

Aus Sicht der DSA ist es also nicht entscheidend, ob der Vermittler in der EU niedergelassen ist, sondern ob die Empfänger dieser Dienstleistungen in der EU niedergelassen oder ansässig sind. Daher unterliegt auch ein Vermittler mit Sitz außerhalb der EU den Verpflichtungen der DSA, wenn die Empfänger seiner Dienstleistungen in der EU niedergelassen oder ansässig sind.[8]

Die DSA betrifft also nicht nur die Anbieter von Vermittlungsdiensten, sondern letztlich auch alle, die diese Dienste in Anspruch nehmen.

Die einzelnen Verpflichtungen für die oben aufgeführten Unterkategorien werden wir im folgenden Artikel erörtern, der auf die in der DSA festgelegten Verpflichtungen eingeht.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob diese neue europäische Verordnung für Sie Anwendung findet, oder wenn Sie sich sicher sind, aber nicht wissen, wie Sie die neuen DSA-Verpflichtungen in Ihre internen Vorgaben umsetzen sollen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

 

 

[1] Verordnung 2022/2065 über das Gesetz über digitale Dienste ("DSA")

[2] Abteilung für digitale Wirtschaft und intelligente Spezialisierung, ed. MINISTERIUM FÜR INDUSTRIE UND HANDEL. Das Konzept des "Dienstes der Informationsgesellschaft" [online], [zitiert am 2024-02-15]. Verfügbar unter: https://www.mpo.cz/cz/podnikani/digitalni-ekonomika/pojem-sluzba-informacni-spolecnosti--84484/.

[3] Artikel 3 Buchstabe g des DSA

[4] EUROPAEISCHE KOMMISSION. Verordnung über digitale Dienste. Ein sicheres Online-Umfeld, das den Nutzern gegenüber rechenschaftspflichtig ist. [online], [zitiert am 2024-02-20]. Verfügbar unter: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act_cs

[5] Artikel 3 Buchstabe g des DSA

[6] EUROPAEISCHE KOMMISSION. Verordnung über digitale Dienste. Ein sicheres Online-Umfeld, das den Nutzern gegenüber rechenschaftspflichtig ist. [online], [zitiert am 2024-02-20]. Verfügbar unter: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act_cs

[7] Artikel 3(i) des DSA

[8] Artikel 2(1) des DSA

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